HPV-Impfung


Neue STIKO-Empfehlung: Absenkung des Impfalters für HPV-Impfung auf neun bis 14 Jahre

Die STIKO hat das Impfalter für die HPV-Impfung überprüft und verlegt diese ins jüngere Alter: „Zur Reduktion der Krankheitslast durch Gebärmutterhalskrebs ist eine generelle Impfung gegen humane Papillomviren (Typen HPV 16, 18) für alle Mädchen im Alter von 9-14 Jahren empfohlen. Spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (d.h. bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag) sollen versäumte Impfungen gegen HPV nachgeholt werden. Die vollständige Impfserie sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein. Im Alter von 9 bis 13 (Gardasil®) bzw. 9 bis 14 Jahren (Cervarix®) ist aktuell ein 2-Dosen-Impfschema mit einem Impfabstand von 6 Monaten zugelassen [1].“

Bei Nachholimpfungen oder der Vervollständigung einer Impfserie im Alter von über 13 Jahren bzw. über 14 Jahren oder bei einem Impfabstand zwischen der ersten und der zweiten Dosis von unter sechs Monaten ist eine dritte Impfstoffdosis erforderlich, so die aktuelle STIKO-Empfehlung weiter. Für die Anzahl der notwendigen Impfstoffdosen sowie den empfohlenen Impfabstand verweist die STIKO auf die entsprechenden Angaben in den Fachinformationen [2, 3].

„Die Impfung gegen HPV sollte auch als Gelegenheit genutzt werden, andere für Jugendliche empfohlene Impfungen zu vervollständigen“, erinnert die aktuelle STIKO-Empfehlung. Zur gleichzeitigen Gabe mit anderen Impfstoffen verweist die STIKO auf die jeweiligen Fachinformationen. „Frauen, die älter als 17 Jahre sind und keine Impfung gegen HPV erhalten haben, können ebenfalls von einer Impfung gegen HPV profitieren. Es liegt in der Verantwortung des Arztes, nach individueller Prüfung von Nutzen und Risiko der Impfung seine Patientinnen auf der Basis der Impfstoffzulassung darauf hinzuweisen [1].“

Geimpfte Personen seien weiterhin darauf hinzuweisen, dass die Impfung mit den aktuell verfügbaren Impfstoffen gegen humane Papillomaviren nicht gegen alle potenziell onkogenen HPV-Typen schütze und dass deshalb die Früherkennungsmaßnahmen zum Gebärmutterhalskrebs unverändert in Anspruch genommen werden müssten.

Vorsorge-Untersuchungen bieten Chance zur Integration der HPV-Impfung

Die Absenkung des Impfalters auf neun Jahre bietet die Möglichkeit, die HPV-Impfung im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen U11 und J1 anzubieten. Dies stärkt Kinder- und Jugendärzte als Impf- und Vorsorgeärzte. Die Impfung gegen HPV sollte auch als Gelegenheit genutzt werden, andere für Jugendliche empfohlene Impfungen zu vervollständigen, beispielsweise die Tdpa-IPV-Impfung. Zur gleichzeitigen Gabe mit anderen Impfstoffen verweist die STIKO auf die jeweiligen Fachinformationen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet darüber, ob Änderungen der STIKO-Empfehlungen in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) aufgenommen werden (§20d SGB V). Er hat drei Monate Zeit, um seinen Beschluss vorzulegen. Dieser muss anschließend vom BMG geprüft werden. Mit der Veröffentlichung der neuen SI-RL im Bundesanzeiger haben die Versicherten einen Rechtsanspruch auf die Erstattung der Impfungen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Im Anschluss an die Veröffentlichung im Bundesanzeiger haben die Krankenkassen und KVen drei Monate Zeit, um die Übernahme der Impfung in die Impfvereinbarungen zu verhandeln. Erst dann ist für den Arzt in der Regel eine Verordnung im Rahmen des Sprechstundenbedarfs möglich und er kann das Honorar für alle Versicherten direkt mit der KV über die bereitgestellte Abrechnungsziffer abrechnen.










Quellen:
[1] Epidemiologisches Bulletin 34/2014
[2] Fachinformation Cervarix, Dezember 2013
[3] Fachinformation Gardasil, Juni 2014
[4] www.kinderaerzte-im-netz.de

GlaxoSmithKline

 

August 2014

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