Neue STIKO-Empfehlung: Absenkung des Impfalters für HPV-Impfung auf neun bis 14 Jahre
Die STIKO hat das Impfalter für die HPV-Impfung überprüft und verlegt diese ins jüngere Alter:
„Zur Reduktion der Krankheitslast durch Gebärmutterhalskrebs ist eine generelle Impfung gegen
humane Papillomviren (Typen HPV 16, 18) für alle Mädchen im Alter von 9-14 Jahren empfohlen.
Spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (d.h. bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag)
sollen versäumte Impfungen gegen HPV nachgeholt werden. Die vollständige Impfserie sollte
vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein. Im Alter von 9 bis 13 (Gardasil®)
bzw. 9 bis 14 Jahren (Cervarix®) ist aktuell ein 2-Dosen-Impfschema mit einem Impfabstand
von 6 Monaten zugelassen [1].“
Bei Nachholimpfungen oder der Vervollständigung einer Impfserie im Alter von über
13 Jahren bzw. über 14 Jahren oder bei einem Impfabstand zwischen der ersten und
der zweiten Dosis von unter sechs Monaten ist eine dritte Impfstoffdosis erforderlich,
so die aktuelle STIKO-Empfehlung weiter. Für die Anzahl der notwendigen Impfstoffdosen
sowie den empfohlenen Impfabstand verweist die STIKO auf die entsprechenden Angaben
in den Fachinformationen [2, 3].
„Die Impfung gegen HPV sollte auch als Gelegenheit genutzt werden, andere für Jugendliche
empfohlene Impfungen zu vervollständigen“, erinnert die aktuelle STIKO-Empfehlung. Zur
gleichzeitigen Gabe mit anderen Impfstoffen verweist die STIKO auf die jeweiligen
Fachinformationen. „Frauen, die älter als 17 Jahre sind und keine Impfung gegen HPV
erhalten haben, können ebenfalls von einer Impfung gegen HPV profitieren. Es liegt in
der Verantwortung des Arztes, nach individueller Prüfung von Nutzen und Risiko der
Impfung seine Patientinnen auf der Basis der Impfstoffzulassung darauf hinzuweisen [1].“
Geimpfte Personen seien weiterhin darauf hinzuweisen, dass die Impfung mit den aktuell
verfügbaren Impfstoffen gegen humane Papillomaviren nicht gegen alle potenziell onkogenen
HPV-Typen schütze und dass deshalb die Früherkennungsmaßnahmen zum Gebärmutterhalskrebs
unverändert in Anspruch genommen werden müssten.
Vorsorge-Untersuchungen bieten Chance zur Integration der HPV-Impfung
Die Absenkung des Impfalters auf neun Jahre bietet die Möglichkeit, die HPV-Impfung im
Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen U11 und J1 anzubieten. Dies stärkt Kinder- und
Jugendärzte als Impf- und Vorsorgeärzte. Die Impfung gegen HPV sollte auch als Gelegenheit
genutzt werden, andere für Jugendliche empfohlene Impfungen zu vervollständigen,
beispielsweise die Tdpa-IPV-Impfung. Zur gleichzeitigen Gabe mit anderen Impfstoffen
verweist die STIKO auf die jeweiligen Fachinformationen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet darüber, ob Änderungen der STIKO-Empfehlungen
in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) aufgenommen werden (§20d SGB V). Er hat drei Monate
Zeit, um seinen Beschluss vorzulegen. Dieser muss anschließend vom BMG geprüft werden. Mit
der Veröffentlichung der neuen SI-RL im Bundesanzeiger haben die Versicherten einen
Rechtsanspruch auf die Erstattung der Impfungen durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Im Anschluss an die Veröffentlichung im Bundesanzeiger haben die Krankenkassen und
KVen drei Monate Zeit, um die Übernahme der Impfung in die Impfvereinbarungen zu
verhandeln. Erst dann ist für den Arzt in der Regel eine Verordnung im Rahmen des
Sprechstundenbedarfs möglich und er kann das Honorar für alle Versicherten direkt
mit der KV über die bereitgestellte Abrechnungsziffer abrechnen.

Quellen:
[1] Epidemiologisches Bulletin 34/2014
[2] Fachinformation Cervarix, Dezember 2013
[3] Fachinformation Gardasil, Juni 2014
[4] www.kinderaerzte-im-netz.de
GlaxoSmithKline
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